Die gesetzliche Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt 30 Tage ab Eingangsdatum der Kündigung.
Ebenso ist es möglich, einen späteren Wunschtermin angzugeben.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt 30 Tage ab Eingangsdatum der Kündigung.
Ebenso ist es möglich, einen späteren Wunschtermin angzugeben.